Beteiligung des Lehrerrates

Der Lehrerrat hat jederzeit die Möglichkeit in alle Abwicklungsvorgänge Einsicht zu nehmen. Bei der Festlegung der Pauschalen wird der Lehrerrat beteiligt. Sollte im Konfliktfall die Vermittlung des Lehrerrates erfolglos sein, kann die betroffene Lehrkraft jederzeit den Personalrat einschalten.