Verteilung der Systemzeiten

Die Systemzeiten werden durch Zuweisung von Zeitstunden vergeben. Dabei gilt folgendes Verfahren:

  1. Bewertung der Ermäßigungs- und EntlastungsstundenErmäßigungs- und Entlastungsstunden (z.B. SV-Lehrer, Altersermäßigung, externe langfristige Lehrerfortbildung etc.) werden je Entlastungsstunde in einem Schuljahr mit 38 Schulwochen mit 71 Zeitstunden (1804 geteilt durch 25,5) angerechnet.

  2. Zuweisung von Pauschalen Für die Wahrnehmung von mehrfach in der Schule auftretenden Tätigkeiten (Klassenlehrerschaft, Fachkonferenzleitung, Fachleitung, Leitung von Bildungsgängen, Wahrnehmung von Aufsichten, Lehrerkonferenzen etc.) werden Pauschalen angesetzt. Diese decken grundsätzlich den Arbeitsaufwand ab. Sollte vorübergehend ein erhöhter Aufwand anfallen (z.B. Einführung einer Lernfeldkonzeption in einem Bildungsgang) werden dafür extra Zeiten zugewiesen die dann von den Kolleginnen und Kollegen, die die konkrete Erarbeitung übernommen haben, beansprucht werden können.

  3. Abrechnung singulärer TätigkeitenFür Aufgaben und Tätigkeiten, die nur vereinzelt in der Schule anfallen (Vertretungsplanung, Abwicklung der Feststellungsprüfung für Migranten, Organisation eines Bewerbungstrainings usw.) werden in Absprache mit den Ausführenden Zeiten einvernehmlich angesetzt bzw. durch Zeiterfassung ermittelt.