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Arbeitszeitmodell - warum? PDF Drucken E-Mail

Grundüberlegungen für ein Arbeitszeitmodell

Motivation der nachfolgenden  Überlegungen sind die bereits sehr lange andauernden Diskussionen um eine bessere und  nachvollziehbarere Bemessung und Bewertung von Lehrerarbeitszeiten. 

Mit Blick auf die schulischen Tätigkeiten und die wachsenden Anforderungen ist es nach Ansicht der Verfasser unumgänglich, Arbeitszeit im Bereich der Schulen neu zu bemessen und zu bewerten. Es muss an Schulen im Allgemeinen und Berufskollegs im Besonderen eine technische – und natürlich juristisch legitimierte - Grundlage geschaffen werden, die diese gerechtere Bemessung und Erfas­sung individueller Arbeitszeiten ermöglicht .

Ziel ist – gleichrangig neben der Vergleichbarkeit von Arbeitszeiten in quantitativer Hinsicht –eine Steigerung der Flexibilität von Schulen, eine weitere Minimierung des Unterrichtsaus­falles sowie eine weitgehende Kostenneutralität auf der Basis der Sollbesetzung der Schu­len. Ein nicht zu unterschätzender Gesichtspunkt ist zudem die Vergleichbarkeit der Arbeits­zeit von Lehrerinnen und Lehrern mit der Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes. Dieses hätte außerdem den Effekt, dass das Image von Lehrkräften in der Bevölkerung enorm gestärkt würde, da dem berühmten „Halbtagskraft“–Negativpopulismus mit einem Schlag der argu­mentative Boden entzogen würde. Die Schulen des Landes brauchen gestärkte Lehre­rinnen und Lehrer, deren Arbeit allgemein anerkannt und gewürdigt wird.

Zur Konkretisierung dieser Zielaspekte müssen die wesentlichen Elemente einer Arbeitszeit­berechnung demnach zum Einen der Überlegung Rechnung tragen, dass Unterricht in Fach­richtungen und Schulstufen nach entsprechenden Maßgaben gleich bewertet erfolgt, dass zum Anderen aber zugleich zum Prinzip erhoben wird, dass es eine – wie bereits oben an­gesprochen - individuelle Berechnung von Arbeitszeit geben muss. Dieses Prinzip der indivi­duellen Abrechnung von Arbeitszeit ist in der Regel letztlich – auf der Basis betrieblicher oder überbetrieblicher Vereinbarungen – konstituierendes Element fast aller Arbeits- und Vertragsprozesse in der Arbeitswelt. Ausgerechnet im Bereich der Schulen, speziell im Leh­rerberuf, wurde aus eher historisch zu bewertenden Gründen auf diese elementare Regulie­rung verzichtet. Abzulesen ist dies in verschiedenen Urteilen der Verwaltungsgerichte, die zwar die Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes als Maßstab für Lehrkräfte zugrunde legen, im Lehrerberuf aber als einzige Konstante der Messbarkeit die jeweilige Pflichtstundenzahl der Schulformen benennen.

Verschiedene Arbeitszeituntersuchungen jedoch kommen übereinstimmend zu dem Ergeb­nis, dass eine Bewertung sonstiger Tätigkeiten – umgerechnet in Arbeitszeit – an Schulen möglich sei. Das bedeutet im Klartext, dass bei Zugrundelegung dieser Ergebnisse, die Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern sehr wohl quantitativ auszu­drücken ist.

In Anlehnung an die Arbeitzeituntersuchung von Mummert + Partner aus dem Jahre 1999 ist die Schlussfolgerung zulässig, dass es viele Berechnungsgrundlagen bereits gibt, die eine derartige Bemessung zulassen. Als unbedingt richtungsweisend ist jedoch der Beschluss des Senats der Hamburger Bürgerschaft aus 2003 zu nennen, der die Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern neu regelt und auf Unterrichtsstunden bezogen faktorisiert. Gleichzeitig wird der Versuch unternommen, weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit Unterricht zu definieren und bezogen auf die einzelne Lehrkraft anzurechnen.

Die darum entwickelte Anfangsaufregung hat wohl vor allem den Hintergrund, dass hier zu­nächst scheinbar gewerkschaftliche Einflussmöglichkeiten verloren gingen, unbewusste Ängste vor Neuem auftraten und gleichzeitig eine noch nicht vollständig ausgereifte - die Schule als Ganzes erfassende - Struktur vorlagen, wie dieses beispielsweise in den angel­sächsischen Ländern oder in Dänemark bereits seit langem Standard ist. Erste Erfahrungen in Hamburg zeigen aber offensichtlich, dass sich mittlerweile eine Normalisierung einstellt und unbestreitbare Vorteile im System sichtbar werden. Im Verein mit den Ergebnissen aus der letzten Arbeitszeituntersuchung des Landes NRW sowie vorhandener langjähriger Erfah­rungen der Schulen sollte es sicherlich möglich sein, ein weiterentwickeltes Modell zur Ar­beitszeitberechnung zu konzipieren, welches praktikabel und umsetzbar in Schulen ist.

Ein Arbeitszeitmodell für die Schulen ist zur Steuerung von schulischen Abläufen und Arbeitsprozessen von großer Bedeutung. Es bietet die Ge­währ, dass Schule z. B.  schnell und flexibel auf Unterrichtsausfälle, auf individuelle För­derbedarfe etc. reagieren kann. Für die Lehrkräfte bietet es in seiner gedachten Struktur zudem den Vorteil der Vergleichbarkeit und Transparenz von Arbeitszeiten und zumin­dest in quantitativer Hinsicht eine Gleichbehandlung der Beschäftigten. Nur auf dieser Basis lässt sich letztlich auch eine echte Qualitätskontrolle gleichwertig durchführen. Mit Blick auf eine effizientere Steuerung von Personalressourcen, eine ökonomische Mittel­verwaltung, der Zielsetzung einer hohen pädagogischen Qualität, ist der Weg zur  poli­tisch gewünschten stärkeren Selbstständigkeit von Schulen eng verzahnt mit einem zu­kunftsweisenden Arbeitszeitmodell, welches nicht alle Probleme löst, aber ganz sicher wesentlich zur Lösung vieler schulischer Probleme beitragen wird.

 
 
     
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