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Grundüberlegungen für ein Arbeitszeitmodell
Motivation der nachfolgenden
Überlegungen sind die bereits sehr lange andauernden Diskussionen um
eine bessere und nachvollziehbarere
Bemessung und Bewertung von Lehrerarbeitszeiten.
Mit Blick auf die schulischen Tätigkeiten und die wachsenden
Anforderungen ist es nach Ansicht der Verfasser unumgänglich, Arbeitszeit im
Bereich der Schulen neu zu bemessen und zu bewerten. Es muss an Schulen im
Allgemeinen und Berufskollegs im Besonderen eine technische – und natürlich
juristisch legitimierte - Grundlage geschaffen werden, die diese gerechtere
Bemessung und Erfassung individueller Arbeitszeiten ermöglicht .
Ziel ist – gleichrangig neben der Vergleichbarkeit von
Arbeitszeiten in quantitativer Hinsicht –eine Steigerung der Flexibilität von
Schulen, eine weitere Minimierung des Unterrichtsausfalles sowie eine
weitgehende Kostenneutralität auf der Basis der Sollbesetzung der Schulen. Ein
nicht zu unterschätzender Gesichtspunkt ist zudem die Vergleichbarkeit der
Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern mit der Arbeitszeit des öffentlichen
Dienstes. Dieses hätte außerdem den Effekt, dass das Image von Lehrkräften in
der Bevölkerung enorm gestärkt würde, da dem berühmten
„Halbtagskraft“–Negativpopulismus mit einem Schlag der argumentative Boden
entzogen würde. Die Schulen des Landes brauchen gestärkte Lehrerinnen und
Lehrer, deren Arbeit allgemein anerkannt und gewürdigt wird.
Zur Konkretisierung dieser Zielaspekte müssen die
wesentlichen Elemente einer Arbeitszeitberechnung demnach zum Einen der
Überlegung Rechnung tragen, dass Unterricht in Fachrichtungen und Schulstufen
nach entsprechenden Maßgaben gleich bewertet erfolgt, dass zum Anderen aber
zugleich zum Prinzip erhoben wird, dass es eine – wie bereits oben angesprochen
- individuelle Berechnung von Arbeitszeit geben muss. Dieses Prinzip der individuellen
Abrechnung von Arbeitszeit ist in der Regel letztlich – auf der Basis
betrieblicher oder überbetrieblicher Vereinbarungen – konstituierendes Element
fast aller Arbeits- und Vertragsprozesse in der Arbeitswelt. Ausgerechnet im
Bereich der Schulen, speziell im Lehrerberuf, wurde aus eher historisch zu
bewertenden Gründen auf diese elementare Regulierung verzichtet. Abzulesen ist
dies in verschiedenen Urteilen der Verwaltungsgerichte, die zwar die
Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes als Maßstab für Lehrkräfte zugrunde
legen, im Lehrerberuf aber als einzige Konstante der Messbarkeit die jeweilige
Pflichtstundenzahl der Schulformen benennen.
Verschiedene Arbeitszeituntersuchungen jedoch kommen
übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass eine Bewertung sonstiger Tätigkeiten –
umgerechnet in Arbeitszeit – an Schulen möglich sei. Das bedeutet im Klartext,
dass bei Zugrundelegung dieser Ergebnisse, die Arbeitszeit von Lehrerinnen und
Lehrern sehr wohl quantitativ auszudrücken ist.
In Anlehnung an die Arbeitzeituntersuchung von Mummert +
Partner aus dem Jahre 1999 ist die Schlussfolgerung zulässig, dass es viele
Berechnungsgrundlagen bereits gibt, die eine derartige Bemessung zulassen. Als
unbedingt richtungsweisend ist jedoch der Beschluss des Senats der Hamburger
Bürgerschaft aus 2003 zu nennen, der die Arbeitszeit von Lehrerinnen und
Lehrern neu regelt und auf Unterrichtsstunden bezogen faktorisiert.
Gleichzeitig wird der Versuch unternommen, weitere Tätigkeiten im Zusammenhang
mit Unterricht zu definieren und bezogen auf die einzelne Lehrkraft
anzurechnen.
Die darum entwickelte Anfangsaufregung hat wohl vor allem
den Hintergrund, dass hier zunächst scheinbar gewerkschaftliche
Einflussmöglichkeiten verloren gingen, unbewusste Ängste vor Neuem auftraten
und gleichzeitig eine noch nicht vollständig ausgereifte - die Schule als
Ganzes erfassende - Struktur vorlagen, wie dieses beispielsweise in den angelsächsischen
Ländern oder in Dänemark bereits seit langem Standard ist. Erste Erfahrungen in
Hamburg zeigen aber offensichtlich, dass sich mittlerweile eine Normalisierung
einstellt und unbestreitbare Vorteile im System sichtbar werden. Im Verein mit
den Ergebnissen aus der letzten Arbeitszeituntersuchung des Landes NRW sowie
vorhandener langjähriger Erfahrungen der Schulen sollte es sicherlich möglich
sein, ein weiterentwickeltes Modell zur Arbeitszeitberechnung zu konzipieren,
welches praktikabel und umsetzbar in Schulen ist.
Ein Arbeitszeitmodell für die Schulen ist zur Steuerung von
schulischen Abläufen und Arbeitsprozessen von großer Bedeutung. Es bietet die
Gewähr, dass Schule z. B. schnell und
flexibel auf Unterrichtsausfälle, auf individuelle Förderbedarfe etc.
reagieren kann. Für die Lehrkräfte bietet es in seiner gedachten Struktur zudem
den Vorteil der Vergleichbarkeit und Transparenz von Arbeitszeiten und zumindest
in quantitativer Hinsicht eine Gleichbehandlung der Beschäftigten. Nur auf
dieser Basis lässt sich letztlich auch eine echte Qualitätskontrolle
gleichwertig durchführen. Mit Blick auf eine effizientere Steuerung von
Personalressourcen, eine ökonomische Mittelverwaltung, der Zielsetzung einer
hohen pädagogischen Qualität, ist der Weg zur
politisch gewünschten stärkeren Selbstständigkeit von Schulen eng
verzahnt mit einem zukunftsweisenden Arbeitszeitmodell, welches nicht alle
Probleme löst, aber ganz sicher wesentlich zur Lösung vieler schulischer
Probleme beitragen wird.
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