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Berücksichtigung von Ausfallzeiten |
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Krankheit und Sonderurlaub
Grundsätzlich werden im öffentlichen Dienst für Krankheitstage die regulären Arbeitszeiten gutgeschrieben. Da bei Lehrkräften am Krankheitstag nur der eigentliche Unterricht ausfällt, übrige Tätigkeiten mit Zeitzuschlägen (Korrekturen etc. Verwaltungsarbeiten) nur verschoben werden, erfolgt keine Negativierung der Unterrichtszeit und eine entsprechende Zeitgutschrift je Krankheitstag. Bei Langzeiterkrankungen wird die Jahresarbeitszeit anteilig gekürzt.
Klassenfahrten, IHK-Prüfungen, Fortbildungen, etc.
Die ausgefallenen Stunden werden mit einer Zeitstunde negativiert. Die tatsächliche Abwesenheit wird in Zeitstunden gutgeschrieben. Bei Klassenfahrten werden bei mehrtägigen Fahrten mit entsprechenden Aufsichtspflichten 12 Zeitstunden je Tag und 3 Zeitstunden pro Nacht angesetzt. Bei eintägigen Fahrten wird die Abwesenheit (Beginn Schule und Ende Schule lt. Programm) angerechnet. Fortbildungen, IHK-Prüfungen etc. werden mit der tatsächlichen Zeit gutgeschrieben.
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